Werkzeug · Stand 29.10.2026

Notdienst-Rechnung nachrechnen

Tragen Sie Stundensatz, Zeit, Zuschlag, Anfahrt und Material aus dem Angebot ein und sehen Sie, wie sich die Summe zusammensetzt. Ohne Anmeldung, die Eingaben bleiben im Browser.

Rechnungssumme brutto (Orientierung) Bitte Stundensatz und Arbeitszeit eintragen
Rechenweg
Lohn ohne Zuschlag–
Zuschlag (nur auf den Lohn)–
Anfahrt und Material–
Netto gesamt–
Umsatzsteuer (19 Prozent)–

So wird gerechnet

Das Werkzeug rechnet nach, was ein Notdiensteinsatz kosten würde, wenn Sie die Werte aus dem Angebot eintragen. Es kennt keine Marktpreise und schlägt keine Beträge vor.

  1. Lohn = Stundensatz mal Arbeitszeit.
  2. Zuschlag = Lohn mal Zuschlagssatz. Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW sind Nacht- und Feiertagszuschläge bis zu 100 Prozent zulässig, aber nur auf den Lohn und lohnabhängige Kosten, nicht auf Material.
  3. Netto = Lohn plus Zuschlag plus Anfahrt plus Material. Darauf kommen 19 Prozent Umsatzsteuer.

Fragen Sie am Telefon vor dem Einsatz nach Stundensatz, Anfahrt, Zuschlägen und einer Obergrenze, und lassen Sie sich die Angaben möglichst schriftlich bestätigen.

Häufige Fragen zu Notdienst-Rechnung nachrechnen

Darf ein Notdienst nachts mehr berechnen?

Laut Verbraucherzentrale NRW sind Nacht- und Feiertagszuschläge bis zu 100 Prozent zulässig, jedoch nur auf Lohn und lohnabhängige Kosten. Material und Anfahrt sind davon getrennt zu betrachten.

Was sollte ich vor dem Einsatz klären?

Fragen Sie nach Stundensatz, Anfahrtspauschale, Zuschlägen, geschätzter Dauer und einer Obergrenze. Fragen Sie außerdem, ob der Betrieb selbst kommt oder ein Subunternehmer.

Woran erkenne ich Vermittler?

Steht im Impressum ein anderer Name als beim ausführenden Betrieb, oder fehlt eine Anschrift vor Ort, kann es sich um einen Vermittler handeln. Das nennen die Verbraucherzentralen als Warnzeichen.

Ersetzt das Ergebnis ein Angebot?

Nein. Es ist eine Rechenhilfe für Ihre eigenen Eingaben und keine Preisauskunft.

Quellen

Das Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist, was Sie mit dem Betrieb vereinbart haben.