Ratgeber · Heizung und Wärmepumpe · Stand 29.10.2026

Heizungstausch: Ablauf, Pflichten und Förderung im Überblick

Wer eine Heizung tauscht, sollte die Reihenfolge einhalten: erst beraten lassen und Angebote einholen, dann den Förderantrag stellen, erst danach den Vertrag unterschreiben und bauen lassen. Die KfW nennt für Einzelmaßnahmen eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand: Oktober 2026), dazu können Boni kommen. Die gesetzlichen Pflichten haben sich 2026 geändert; diese Seite ordnet beides ein und verweist auf die Primärquellen.

Heizungstausch in Kürze: die wichtigsten Punkte

Ein Heizungstausch besteht aus Bedarfsklärung, Angebotsphase, Förderantrag, Einbau und Nachweis. Die häufigste Ursache für verlorene Fördergelder ist eine falsche Reihenfolge: Wer Verträge ohne Förderbedingung abschließt oder vor dem Antrag baut, riskiert den Zuschuss. Die KfW schreibt dazu, dass ein bereits eingebautes System nicht mehr gefördert wird, und dass es keinen Rechtsanspruch auf Förderung gibt, weil sie vom verfügbaren Budget abhängt.

  • Rechtsstand und Förderbedingungen ändern sich. Alle Angaben auf dieser Seite haben den Stand Oktober 2026 und sollten vor einer Entscheidung auf den verlinkten Primärquellen geprüft werden.
  • Gasgeräte dürfen nur Installationsunternehmen anschließen oder ändern, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 NDAV).
  • Für die Förderung ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben (KfW). Das gehört in jedes Angebot.
  • Diese Seite ist Orientierung und keine Rechts- oder Energieberatung. Für Ihren Einzelfall helfen unabhängige Energieberater und die Verbraucherzentrale.

Welche Pflichten gelten 2026 beim Heizungstausch?

Der Rechtsrahmen hat sich 2026 verschoben. Nach Angaben von co2online (Sekundärquelle, Artikel vom 02.09.2026) ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 29. Juli 2026 in Kraft getreten und ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz. Die Seite nennt als Kernpunkte:

  • Die Vorgabe, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, wurde gestrichen. Die Gesetzesseite zu § 71 GEG auf gesetze-im-internet.de weist die Vorschrift als weggefallen aus.
  • Wärmepumpen, Pelletheizungen, Fernwärme, Solarthermie und Hybridlösungen bleiben möglich.
  • Für neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen gilt eine steigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe: ab 2029 mindestens 10 Prozent, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent, mit einer Übergangsfrist von zwölf Monaten je Stufe.
  • Bestehende Heizungen sind nicht betroffen. Die Austauschpflicht für Kessel über 30 Jahre entfällt.

Wichtiger Hinweis zur Verlässlichkeit: Die Angaben zum GModG stammen aus einer Sekundärquelle. Den Gesetzestext selbst konnte diese Redaktion nicht abschließend prüfen. Lesen Sie vor Ihrer Entscheidung die aktuelle Fassung beim Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) und fragen Sie Ihren Fachbetrieb oder Energieberater nach dem aktuellen Stand. Auch Mieter und Wohnungseigentümergemeinschaften haben je nach Vertrag und Beschlusslage eigene Abläufe, die hier nicht abgedeckt sind.

Der Ablauf in acht Schritten

Die folgende Reihenfolge fasst zusammen, was die KfW für Einzelmaßnahmen verlangt, und ergänzt praktische Schritte. Die Dauer hängt vom Fachbetrieb, vom Gebäude und von der Antragsbearbeitung ab; belastbare Durchschnittswerte gibt es dafür nicht.

SchrittWas passiertWorauf Sie achten
1. Bestand klärenAlter, Brennstoff und Zustand der Anlage, Heizkörper oder Flächenheizung, DämmstandVerbrauchsabrechnungen der letzten Jahre bereithalten
2. Beraten lassenUnabhängige Energieberatung, Auskunft der Kommune zu Fernwärme oder WärmeplanungCo2online empfiehlt eine unabhängige Energieberatung; zur Förderung kann eine Beratung nötig sein
3. Angebote einholenMehrere schriftliche Angebote von FachbetriebenVergleichbarkeit herstellen, siehe Angebote vergleichen
4. Bestätigung zum AntragEin Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte stellt die Bestätigung zum Antrag (BzA) ausDaraus ergibt sich die BzA-ID für den Antrag
5. Förderantrag stellenAntrag im Portal „Meine KfW“, bevor die Arbeiten beginnenLiefer- oder Leistungsvertrag nur mit Bedingung für die Förderzusage
6. Vertrag und EinbauUmsetzung durch den FachbetriebHydraulischer Abgleich und Einstellung der Heizkurve einplanen
7. NachweisBestätigung nach Durchführung (BnD) und Rechnungen einreichenMaßnahme innerhalb von 36 Monaten nach Zusage abschließen
8. AuszahlungAuszahlung nach PrüfungFristen aus der Zusage beachten

Förderung: Was nennen KfW und Gebäudeforum?

Für den Heizungstausch in selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden läuft die Förderung der Einzelmaßnahmen über die KfW (Programm 458). Die BAFA-Seite zu Anlagen zur Wärmeerzeugung beschreibt laut Abruf vom Oktober 2026 vor allem die Förderung von Gebäudenetzen; für den typischen Heizungstausch im Einfamilienhaus ist die KfW die Anlaufstelle. Die Fördersätze addieren sich aus mehreren Bausteinen:

BausteinHöhe (Stand: Oktober 2026)Voraussetzung laut Quelle
Grundförderung30 ProzentFörderfähige Anlage, Antrag vor Baubeginn
Klimageschwindigkeits-Bonus16 ProzentSelbstnutzende Eigentümer, Austausch funktionierender Öl-, Kohle-, Gas- oder Nachtspeicherheizungen sowie Gas- oder Biomasseheizungen ab 20 Jahren
Einkommensbonus40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 EuroSelbstnutzende Eigentümer, zu versteuerndes Haushaltseinkommen; Familienzuschlag möglich
Gesamtdeckellaut Gebäudeforum 70 Prozent, bis 30.000 Euro Einkommen 80 ProzentSumme der Boni ist begrenzt

Förderfähig sind in der ersten Wohneinheit Kosten bis 28.000 Euro, für weitere Wohneinheiten gelten eigene Höchstbeträge. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Höchstbetrag der ersten Wohneinheit alle sechs Monate um 750 Euro, und der Klimageschwindigkeits-Bonus fällt halbjährlich um vier Prozentpunkte. Für Wärmepumpen aus Herstellungsländern außerhalb der EU kann nach Angaben von KfW und BAFA ab dem ersten Quartal 2027 ein geringerer Satz gelten. Die Details sind laut KfW noch nicht abschließend veröffentlicht. Auch die Voraussetzungen können sich ändern, prüfen Sie deshalb immer die Programmseite.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung, und die Auszahlung hängt von der Prüfung des Nachweises ab. Zusätzlich zu Bundesmitteln gibt es in vielen Ländern und Kommunen eigene Programme, die zeitlich begrenzt sein können (Gebäudeforum).

Rechenbeispiel Förderung

Beispiel (Annahmen sind Rechenwerte, keine Marktdaten): Angenommen, die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch in einem selbst genutzten Einfamilienhaus betragen 20.000 Euro, und es wird eine funktionierende Gasheizung ersetzt, für die der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt. Einen Einkommensbonus setzen wir nicht an.

  • Grundförderung: 30 Prozent von 20.000 Euro = 6.000 Euro
  • Klimageschwindigkeits-Bonus: 16 Prozent von 20.000 Euro = 3.200 Euro
  • Zuschuss insgesamt in diesem Beispiel: 46 Prozent = 9.200 Euro
  • Eigenanteil: 10.800 Euro

Ob und in welcher Höhe Boni gelten, entscheidet die KfW im Einzelfall. Die tatsächlichen Kosten Ihrer Anlage hängen von Gebäude, Anlagentyp und Aufwand ab. Für Ihren Fall zählen nur die Angebote Ihres Fachbetriebs und die Zusage der KfW.

Variante (ebenfalls Rechenwerte): Käme bei denselben 20.000 Euro ein Einkommensbonus von 10 Prozent hinzu, ergäben sich 30 + 16 + 10 = 56 Prozent und damit 11.200 Euro Zuschuss. Bei einem höheren Einkommensbonus greift der Gesamtdeckel: Die Summe der Prozentsätze wird auf den Höchstsatz begrenzt (laut Gebäudeforum 70 Prozent, bis 30.000 Euro Haushaltseinkommen 80 Prozent). Welcher Satz für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrem Antrag und der Zusage der KfW, nicht aus einer Faustformel.

Welche Technik passt: Wärmepumpe oder andere Wärmeerzeuger?

Die Auswahl hängt vom Gebäude ab. Eine Wärmepumpe braucht eine passende Vorlauftemperatur und Platz für das Außengerät oder die Erdsonde. Pelletheizungen, Fernwärme, Solarthermie und Hybridlösungen sind nach co2online weiterhin möglich. Für Gas- und Ölheizungen gilt im neuen Rechtsrahmen die oben beschriebene steigende Brennstoffquote, die auch die künftigen Brennstoffkosten betrifft. Fragen Sie Ihren Fachbetrieb deshalb nach den laufenden Kosten über die Nutzungsdauer und nicht nur nach dem Anschaffungspreis.

Für geförderte Wärmepumpen nennt das Gebäudeforum technische Mindestanforderungen (Stand September 2026):

  • Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650 Blatt 1
  • Schallemissionen mindestens 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert (Außengeräte)
  • Digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG, angebunden an ein intelligentes Messsystem
  • Hydraulischer Abgleich, Energieverbrauchsanzeige und angepasste Heizkurve
  • Ab 01.01.2028 nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln

Hinweis zum Smart Meter: Die Anmeldung nach § 14a EnWG reicht laut Gebäudeforum nicht, der Einbau muss ausdrücklich beim Messstellenbetreiber beauftragt werden. Bewahren Sie den Nachweis der Bestellung für das KfW-Verfahren auf.

Wer darf die Heizung einbauen?

Den Heizungsbau führen Betriebe des Installateur- und Heizungsbauer-Handwerks aus. Das ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Nr. 24 der Anlage A zur Handwerksordnung), das nur betreiben darf, wer in der Handwerksrolle eingetragen ist (§ 1 Absatz 1 HwO). Wie Sie das prüfen, erklärt der Ratgeber Fachbetrieb finden.

Für Gasheizungen gilt zusätzlich: Arbeiten an der Gasanlage dürfen außer durch den Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 Absatz 2 NDAV). Fragen Sie bei Gasgeräten danach, in welchem Netzgebiet der Betrieb eingetragen ist. Wer den Betrieb im Verzeichnis nicht findet, klärt das vor der Beauftragung. Eine Übersicht passender Betriebe in Ihrer Stadt finden Sie auf der Städteübersicht.

Angebote und Vertrag: Was gehört hinein?

Ein Angebot für den Heizungstausch sollte den Leistungsumfang so beschreiben, dass es mit anderen Angeboten vergleichbar ist. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, Leistungen und Materialien detailliert beschreiben zu lassen und mehrere Angebote zu vergleichen. Grundlagen zu Kostenvoranschlag, Festpreis und Stundensatz erklärt der Ratgeber Angebote vergleichen.

  • Genaue Typbezeichnung und Hersteller des Wärmeerzeugers
  • Demontage und Entsorgung der Altanlage
  • Hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve, Einweisung
  • Elektroarbeiten, Schornstein- oder Abgasarbeiten, Fundament und Wanddurchbrüche, soweit nötig
  • Zeitplan und Zahlungsplan, Regelungen bei Verzögerungen
  • Förderklausel: Der Vertrag steht unter der Bedingung der Förderzusage (so verlangt es die KfW)
  • Gewährleistung und Wartung nach dem Einbau, siehe Heizungswartung

Checkliste vor der Unterschrift

  • Aktuellen Rechtsstand (GModG) und KfW-Bedingungen auf den Primärquellen geprüft?
  • Unabhängige Energieberatung genutzt?
  • Mindestens zwei bis drei vergleichbare schriftliche Angebote vorliegend?
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Fachunternehmen erhalten?
  • Antrag in „Meine KfW“ gestellt, bevor gebaut wird?
  • Vertrag enthält die aufschiebende oder auflösende Bedingung für die Förderzusage?
  • Hydraulischer Abgleich im Angebot?
  • Bei Gas: Betrieb im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers?
  • Abnahme, Dokumentation und Übergabe der Unterlagen vereinbart?
  • Frist von 36 Monaten für den Abschluss und Frist für die Nachweise notiert?

Was ist förderfähig, und was kann ergänzend finanziert werden?

Das Gebäudeforum nennt für Wärmepumpen als förderfähige Kosten den Kauf, den Einbau und die Inbetriebnahme sowie Nebenarbeiten, etwa Bohrungen, den Ausbau der Altanlage, Baustelleneinrichtung und Wiederherstellung. Auch der Einbau eines Smart Meters kann zu den förderfähigen Kosten zählen, die Bestellung beim Messstellenbetreiber liegt aber bei Ihnen. Die Mindestinvestition beträgt 300 Euro brutto (Stand: September 2026). Für selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro nennt das Gebäudeforum zusätzlich einen zinsverbilligten Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

PostenHinweis aus den Quellen
Anlage, Einbau, Inbetriebnahmeförderfähig (Gebäudeforum)
Demontage der Altanlage, Baustelleneinrichtung, Wiederherstellungals Nebenarbeiten förderfähig (Gebäudeforum)
Hydraulischer AbgleichVoraussetzung der Förderung (KfW, Gebäudeforum)
Smart MeterEinbaukosten förderfähig, Bestellung durch den Kunden (Gebäudeforum)
Ergänzungskreditbis 120.000 Euro je Wohneinheit bei Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro (Gebäudeforum)

Ob Ihre konkreten Positionen förderfähig sind, klären Sie vor dem Antrag mit dem Fachunternehmen, das die Bestätigung zum Antrag ausstellt.

Häufige Fehler beim Heizungstausch

  • Vor dem Antrag bestellen oder bauen. Die KfW schließt eine Förderung aus, wenn das System bereits eingebaut ist; der Vertrag braucht eine Förderbedingung.
  • Nur auf den Anschaffungspreis schauen. Laufende Kosten und die Brennstoffquote bei Gas und Öl gehören in die Rechnung.
  • Förderstand aus Werbung übernehmen. Fördersätze ändern sich halbjährlich, nächste Stufe laut KfW am 01.02.2027.
  • Hydraulischen Abgleich vergessen. Er ist Voraussetzung für die Förderung.
  • Smart Meter nicht beauftragen. Bei Wärmepumpen verlangt das Gebäudeforum den ausdrücklichen Auftrag an den Messstellenbetreiber.
  • Keine Notfallplanung. Wer erst nach einem Ausfall handelt, hat wenig Zeit zum Vergleichen, siehe Heizungsausfall.
  • Fristen übersehen. Die Maßnahme muss innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein, und der Nachweis hat eine eigene Frist.
  • Unterlagen nicht sammeln. Bestätigung zum Antrag, Zusage, Rechnungen und Abnahmeprotokoll gehören in einen Ordner, damit der Verwendungsnachweis nicht an fehlenden Dokumenten scheitert.

Fristen und Termine im Überblick

Mehrere Stichtage sind für die Planung wichtig. Die Angaben stammen von KfW, BAFA und Gebäudeforum (Stand: Oktober 2026) und können sich ändern.

Datum oder FristWas gilt
Vor BaubeginnAntrag in „Meine KfW“ stellen
36 Monate nach ZusageMaßnahme muss abgeschlossen sein (KfW)
01.02.2027Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt auf 12 Prozent, Höchstbetrag der ersten Wohneinheit sinkt um 750 Euro
Erstes Quartal 2027geplante Änderungen laut KfW und BAFA, unter anderem ein geringerer Satz für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Herstellung; Details noch offen
01.07.2027Schnittstelle nach EU-Code-of-Conduct-Format erforderlich (Gebäudeforum)
01.01.2028nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig (Gebäudeforum)

Wer den Tausch ohnehin plant, sollte die Stichtage mit dem Fachbetrieb durchsprechen. Eine Entscheidung allein wegen eines Stichtags ersetzt keine Prüfung der Anlage.

Häufige Fragen

Muss ich meine Heizung 2026 austauschen?

Nach Angaben von co2online (Stand 02.09.2026) entfällt mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz die Austauschpflicht für Kessel, die älter als 30 Jahre sind. Prüfen Sie den aktuellen Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, denn die Rechtslage hat sich 2026 geändert.

Gilt die 65-Prozent-Regel noch?

Laut co2online wurde die 65-Prozent-Regel mit dem GModG gestrichen, und die Gesetzesseite zu § 71 GEG weist die Vorschrift als weggefallen aus. Für neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt stattdessen eine steigende Quote klimafreundlicher Brennstoffe ab 2029.

Wie viel Förderung gibt es für den Heizungstausch?

Die KfW nennt eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten (Stand: Oktober 2026). Dazu können ein Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 Prozent und ein Einkommensbonus kommen. Die Gesamtförderung ist gedeckelt, die Bedingungen ändern sich zum 01.02.2027.

Wo beantrage ich die Heizungsförderung?

Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden über die KfW im Portal „Meine KfW“ (Programm 458). Vorher braucht es eine Bestätigung zum Antrag durch ein Fachunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten.

Darf ich schon bestellen, bevor die Förderung zugesagt ist?

Nur mit Vorsicht. Die KfW verlangt, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird, und nennt einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung für die Förderzusage. Klären Sie das vor der Unterschrift mit dem Fachbetrieb.

Wer darf eine Gasheizung anschließen?

Arbeiten an der Gasanlage dürfen außer durch den Netzbetreiber nur Installationsunternehmen ausführen, die im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sind (§ 13 NDAV).

Wie lange dauert ein Heizungstausch?

Dafür gibt es keine belastbaren Durchschnittswerte. Die KfW gibt vor, dass die Maßnahme innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage abgeschlossen sein muss. Die Lieferzeit und der Terminkalender des Fachbetriebs entscheiden im Einzelfall.

Brauche ich einen hydraulischen Abgleich?

Für die KfW-Förderung ja, laut KfW und Gebäudeforum. Er sollte im Angebot ausdrücklich stehen.

Quellen

Zuletzt geprüft am 29.10.2026. Rechtliche und finanzielle Angaben können sich ändern.